Anforderungen der Beitragsgesuche

Kapitel 2 – Projektskizze

In der ersten Stufe wird eine Projektskizze mit minimalen Daten über das Online-Gesuchsportal eingereicht. Bei der Online-Gesuchserfassung sind folgende Angaben nötig: (1) Informationen zur Institution; (2) Information zur Kontaktperson; (3) Projekttitel und Förderbereich; (4) Informationen zum Projekt; Kurzbeschrieb, Ziele, geplante Arbeiten, sowie erwartete Resultate, Meilensteine; (5) Beantragte Mittel mit detailliertem Budget und Eigenleistungen; (6) Offenlegung allfälliger weiterer Gesuche in der gleichen Sache an andere Fördergremien; (7) Zahlungsempfänger – Konto.

Im Online Tool ist ein Account vorgängig einzurichten mit Registration und Passwort. Die folgenden Daten werden im Online Gesuchsportal eingefüllt.

Grunddaten: Trägerschaft, Institution, Adresse, Webseite,

Kontaktperson: Name, Titel, Email, Telefon

Informationen zum Projekt: Projekttitel, Förderbereich (1 Naturwissen; 2 Förderung der Artenvielfalt; 3 Forschung), Projektbeginn, Projektende, Kurzbeschrieb – Zusammenfassung, Ziele

Risiken: Interne / externe Risiken (Umstände, die das Projekt gefährden oder die Durchführung verzögern könnten)

Finanzierung: Eigenmittel (zugesichert von anderen Stellen, noch zu deckender Finanzbedarf); beantragte Summe

Finanzierungsgesuche an weitere Förderstellen: Angaben der anderen Förderstellen, bei denen Gesuche eingereicht wurden

Dazu wird eine zweiseitige Projektskizze als Beilage im Online Gesuchsportal hochgeladen.

Die Projektskizze soll folgende Angaben zu Ausgangslage, Ziele, geplante Arbeiten,  erwartete Resultate, Begründung; detailliertes Budget; Zeitplan (inkl. Meilensteine) enthalten.

Die Beitragsgesuche sind über die elektronische Gesuchserfassung einzureichen. Gesuche, die nicht über dieses Formular eingegeben wurden, können nicht bearbeitet werden

Eingabetermine: Pro Jahr sind zwei Eingabetermine, normalerweise jeweils der 15. der Monate März und September, vorgesehen. Das Gesuch muss mind. sechs Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Die Anfrage wird geprüft und der Entscheid wird mitgeteilt. Für Förderentscheide besteht grundsätzlich keine Begründungspflicht. Bei Kleinprojekten (< 20’000 CHF) gilt die Projektskizze als Grundlage für den Entscheid. Bei grösseren Projekten wird mitgeteilt, ob das Vorhaben weiterverfolgt werden kann. Der Gesuchstellende wird dann aufgefordert einen vollständigen Projektbeschrieb einzureichen (zweite Stufe).

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Weiterführende Links

Fondation Petersberg